Der Präsident der ETH Zürich verzichtet auf eine zweite Amtszeit

Prof. Dr. Lino Guzzella hat sich entschieden, nach Abschluss seiner Amtszeit als Präsident der ETH Zürich am 31. Dezember 2018 nicht für eine zweite Amtszeit zu kandidieren. Ab 2019 wird er wieder seine Professur für Thermotronik am Departement Maschinenbau und Verfahrenstechnik der ETH aufnehmen.

Lino Guzzella
Lino Guzzella: «Die in meiner Amtszeit lancierten Initiativen werden die ETH nachhaltig voranbringen» (Bild: ETH Zürich / Yves Bachmann)

Lino Guzzella ist seit 2015 Präsident der ETH Zürich, nachdem er zuvor seit 2012 als Rektor der Hochschule für die Lehre zuständig war. In seiner Amtszeit konnte die ETH Zürich ihre internationale Anerkennung als führende Hochschule mit Spitzenforschung, Top-Lehrangebot und innovativem Technologietransfer weiter stärken.

«Meine Aufgabe als ETH-Präsident habe ich in der Weiterentwicklung der Hochschule gesehen. Im internationalen Umfeld wird die Konkurrenz immer ausgeprägter. Wenn wir weiterhin vorne mitwirken und die besten Professorinnen und Professoren anziehen wollen, dann muss sich die ETH Zürich ständig verbessern. In meiner Amtszeit konnte ich gemeinsam mit der Schulleitung viele Initiativen in die Wege leiten, die die ETH nachhaltig voranbringen werden. Dazu gehört das Programm ETH+, für welches derzeit die ersten Projekte evaluiert werden, oder der Medizin-Bachelor, den die ETH seit Herbst 2017 anbietet.

Diese Aufgabe habe ich als ausserordentlich bereichernd, aber auch als sehr aufreibend erlebt», erklärt Lino Guzzella. «Nach sieben Jahren als Rektor und Präsident der ETH Zürich möchte ich für den Rest meiner beruflichen Karriere nochmals als Professor aktiv in Forschung und Lehre tätig sein. Darauf freue ich mich und danke für das Vertrauen, das mir der ETH-Rat entgegengebracht hat».

Lino Guzzella wird nach einem halbjährigen Sabbatical im Sommer 2019 seine Tätigkeit als Professor für Thermotronik wieder aufnehmen. Die Wahl eines neuen Präsidenten oder einer neuen Präsidentin der ETH Zürich erfolgt durch den Bundesrat, auf Antrag des ETH-Rats.

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