Untersuchung eingeleitet

Die Schulleitung der ETH Zürich hat gegen eine Professorin des ehemaligen Instituts für Astronomie eine Untersuchung wegen Verdachts auf Fehlverhalten in der Forschung eingeleitet.

Mit der Einleitung des Verfahrens folgt die Schulleitung dem Antrag der Vertrauensperson der ETH Zürich für Integrität in der Forschung. Die Untersuchungskommission soll klären, ob es tatsächlich zu Verstössen gegen die Integritätsrichtlinien der ETH Zürich gekommen ist.

Der ETH-Rat hatte im Oktober empfohlen, eine Administrativuntersuchung einzuleiten, um die Verhältnisse im früheren Institut für Astronomie zu überprüfen. Zudem sei ein allfälliges Fehlverhalten in der Forschung zu untersuchen. Nachdem sich in einer Vorprüfung durch die Vertrauensperson der ETH Zürich entsprechende Hinweise verdichtet haben, wird nun eine Untersuchungskommission eingesetzt. Die betroffene Professorin wird bis zum Abschluss beider Untersuchungen freigestellt.

«Mit der Ausweitung der Untersuchung wollen wir sicherstellen, dass auch allfällige, nicht durch die Administrativuntersuchung abgedeckte Unregelmässigkeiten im ehemaligen Institut für Astronomie einer eingehenden Prüfung unterzogen werden», sagt Detlef Günther. Der zuständige Vizepräsident für Forschung und Wirtschaftsbeziehungen der ETH Zürich betont: «Bis zum Abschluss der Untersuchung betreffend die wissenschaftliche Integrität gilt die Unschuldsvermutung».

Beide Verfahren sollten bis im Sommer abgeschlossen werden. Die ETH Zürich wird über die Ergebnisse informieren, sobald die Berichte und Empfehlungen ausgewertet sind. Bis dahin äussert sie sich nicht zu den laufenden Verfahren.

Verfahrensordnung für Fehlverhalten

Die Verfahrensordnung für Fehlverhalten in der Forschung der ETH Zürich definiert Fehlverhalten in der Forschung und legt einen zweistufigen Prozess fest. Im ersten Schritt wird der Sachverhalt durch die Vertrauensperson der ETH abgeklärt. Erhärten sich in dieser Vorprüfung die Verdachtsmomente, so ist in einem zweiten Schritt eine Untersuchungskommission aus internen und externen Experten zu bilden, welche einen Bericht zuhanden der Schulleitung verfasst. Die Schulleitung entscheidet aufgrund der Ergebnisse dieses Berichts über das weitere Vorgehen und allfällige Massnahmen.

Verfahrensordnung für Fehlverhalten

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