Praktikant:innen

Sie kommen als Praktikantin oder Praktikant an die ETH Zürich.

Staatsangehörige aus einem EU-27- oder EFTA-Staat müssen sich nach Ankunft in der Schweiz mit den nötigen Unterlagen gemäss Aufenthaltsstatus* auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich anmelden. Diese Anmeldung muss innert 14 Tagen nach der Einreise und spätestens vor Vertragsbeginn erfolgen.

Weitere Informationen zur Anmeldung in der Schweiz finden Sie im Staffnet.

*Hinweis für kroatische Staatsangehörige
Seit dem 1. Januar 2023 gelten für neueinreisende, kroatische Arbeitskräfte Bewilligungskontingente (Höchstzahlen pro Quartal). Dies betrifft Personen, die für mehr als drei Monate eine Stelle in der Schweiz antreten möchten. Das Gesuch für die Arbeits-​ und Aufenthaltsbewilligung wird von der zuständigen HR Sachbearbeitung eingereicht. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie eine schriftliche Zusicherung zur Aufenthaltsbewilligung. Mit dieser können Sie in die Schweiz einreisen und sich anschliessend auf der Einwohnerkontrolle der Wohnsitzgemeinde oder beim Personenmeldeamt in Zürich persönlich anmelden.

Angehörige aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen eine von der Arbeitsmarktbehörde bewilligte Zulassung für Einreise, Aufenthalt und Erwerbstätigkeit (Visumsermächtigung für visumspflichtige Personen oder Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung für nicht-visumspflichtige Personen, siehe auch Visum für Nicht-EU/EFTA-Staatsangehörige).

Voraussetzung

  • Sie müssen ein Pflichtpraktikum absolvieren, das integrierender Bestandteil Ihres Studiums ist
  • Sie sind und bleiben an einer ausländischen Hochschule immatrikuliert und kehren nach dem Pflichtpraktikum dorthin zurück
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage als Praktikant/in von einem Institut/einer Professur der ETH oder stehen in Kontakt mit der Austauschorganisation externe SeiteIAESTE.

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die maximale Aufenthaltsdauer beträgt 12 Monate.
Das Gesuch wird durch die Austauschorganisation externe SeiteIAESTE geprüft.

Zum Ablauf:

  • Das Gesuch für die Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht.
  • Die Visumsermächtigung oder die Zusicherung der Aufenthaltsbewilligung wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt.
  • Die Einreise in die Schweiz darf erst nach Erhalt der Zusicherung der Behörden erfolgen.

Bitte beachten Sie: Die Bewilligung ist grundsätzlich nicht verlängerbar. Die beantragte Aufenthaltsdauer (Anzahl Monate) gilt.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit benötigt 4 - 6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Amtliches Gesuch um Einreise
  • CV
  • Kopie Immatrikulationsbestätigung der ausländischen Hochschule
  • Praktikumsbestätigung der ausländischen Hochschule mit Angaben zu Inhalt und Dauer des Praktikums sowie der expliziten Bestätigung, dass es sich bei diesem Praktikum um einen integrierten Bestandteil des Studiums handelt
  • Bei Finanzierung über ein Stipendium benötigt es eine entsprechende schriftliche Bestätigung
  • Kopie Pass

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abklärt.

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