Hilfsassistierende

Sie sind Student/in an der ETH Zürich oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert und möchten eine Tätigkeit als Hilfsassistenz annehmen.

Arbeitsbewilligung

Studierende aus EU/EFTA Staaten können die Stelle mit gültigem Ausländerausweis, auf welchem «Ausbildung mit Erwerbstätigkeit bis 15h» steht, antreten.

Ausnahme: Personen, welchen den Vermerk im Ausländerausweis nicht haben, müssen via HR Administration eine Bewilligung beantragen und die Stelle darf erst nach Erteilung der Bewilligung angetreten werden. 
Bitte beachten Sie, dass das Migrationsamt 2-3 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches benötigt.

Grundsätze und Anforderungen

Die Tätigkeit als Hilfsassistenz darf nur während der Dauer des Studiums und nur von Studierenden der ETH Zürich oder anderer schweizerischen Hochschulen ausgeübt werden. Da der eigentliche Aufenthaltszweck dem Studium gilt, ist die Arbeitszeit beschränkt: Während dem Semester dürfen höchstens 15 Stunden wöchentlich geleistet werden, während den Semesterferien darf Vollzeit, 41 Stunden pro Woche, gearbeitet werden.

  • Sie sind bereits in der Schweiz angemeldet und im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung zum Studium.
  • Sie sind an der ETH oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für eine Hilfsassistenz

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalbogen
  • Kopie Immatrikulationsbestätigung
  • Kopie Ausländerausweis

Studierende aus Nicht-EU/EFTA-Staaten benötigen eine von der Arbeitsmarktbehörde bewilligte Zulassung für die Erwerbstätigkeit.

Voraussetzung

  • Sie sind bereits in der Schweiz angemeldet und im Besitze einer Aufenthaltsbewilligung zum Studium.
  • Sie sind an der ETH oder an einer anderen Hochschule immatrikuliert
  • Sie haben bereits eine Stellenzusage für eine Hilfsassistenz

Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Die Tätigkeit als Hilfsassistenz darf nur während der Dauer des Studiums ausgeübt werden. Da der eigentliche Aufenthaltszweck dem Studium gilt, ist die Arbeitszeit beschränkt: Während dem Semester dürfen höchstens 15 Stunden wöchentlich geleistet werden, während den Semesterferien darf Vollzeit, 41 Stunden pro Woche, gearbeitet werden.

Zum Ablauf:

  • Das Gesuch für die Arbeitsbewilligung wird von der Arbeitgeberin (ETH Zürich) eingereicht.
  • Die Zusage für den Stellenantritt wird den künftigen Mitarbeitenden schriftlich zugestellt.
  • Die Arbeitsaufnahme darf erst nach Erhalt der Zusage der Behörden erfolgen.

Bitte beachten Sie: Bachelor Studierende dürfen erst 6 Monate nach Einreise eine Tätigkeit als Hilfsassistenz aufnehmen. Master Studierende haben nur eine Wartefrist von 6 Monaten, sofern die Hilfsassistenz nicht in Bezug zum Studium steht.

Bearbeitungsdauer

Bitte beachten Sie: Das Amt für Wirtschaft und Arbeit benötigt 4-6 Wochen für die Bearbeitung des Gesuches.

Unterlagen

Das Institut oder die Professur wird Sie mit der Bitte kontaktieren, folgende Unterlagen einzureichen:

  • Personalbogen
  • Kopie Immatrikulationsbestätigung
  • Kopie Ausländerausweis
  • Amtliches Gesuch um Stellenantritt

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership, die für Sie die individuelle Situation in Absprache mit dem Migrationsamt abklärt.

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