Versicherungsvarianten und Kosten

Die Höhe der zu leistenden Prämien für die Krankenversicherung ist von Ihrer gewünschten Versicherungsleistung, von Ihrem Alter und Geschlecht und auch von Wohnkanton und -region abhängig. Die Unterschiede bei den Prämien können daher beträchtlich sein.

Franchise und Selbstbehalt

Nebst der monatlich auszurichtenden Prämie muss jede versicherte Person einen Teil ihrer Behandlungskosten selber übernehmen. Diese Kostenbeteiligung setzt sich aus zwei Komponenten - dem Selbstbehalt und der so genannten Franchise - zusammen.

Mit dem Selbstbehalt tragen Sie 10% der Behandlungskosten selber, bis zu einem Betrag von höchstens CHF 700.00. Für Kinder bis 18 Jahre ist der Selbstbehalt höchstens CHF 350.00 im Jahr.

Die Franchise ist ein fester Jahresbetrag von mindestens CH 300.00, den Sie bei Behandlungskosten selber übernehmen müssen. Kinder bis 18 Jahre zahlen keine Franchise.

Die Höhe der Franchise können Sie bestimmen und wählen eine der möglichen Beträge von CHF 300 / 500 / 1000 / 1500 / 2000 / 2500. Für Kinder stehen tiefere Franchisen von mindestens CHF 100 bis höchstens CHF 600 zur Wahl.

Mit einer höheren Franchise sparen Sie Prämien, Sie tragen aber auch ein höheres Risiko, da Sie im Krankheitsfalle medizinische Leistungen bis zum Betrag der Franchise übernehmen müssen.

Unfallzusatz

Der Unfallzusatz kann in der Krankenversicherung ausgeschlossen werden, falls Sie über einen arbeitsvertraglich geregelten Beschäftigungsgrad von mindestens 19.5% (acht Stunden pro Woche) verfügen. In diesem Fall sind die finanziellen Folgen von Berufsunfällen und Freizeitunfällen über die ETH Zürich gedeckt.

Die Krankenkasse verlangt dazu eine Bestätigung von der ETH als Ihre Arbeitgeberin, dass Sie über die ETH unfallversichert sind. Sie erhalten diese Bestätigung von Ihrer Personalsachbearbeiterin oder schreiben dem Welcome Center ein E-Mail.

Versicherungsmodelle in der Grundversicherung

Für die obligatorische Grundversicherung können Sie zwischen dem Standardmodell und einem alternativen Modell auswählen. Mit dem Standardmodell haben Sie die freie Arztwahl und müssen dies mit entsprechender Prämienhöhe finanzieren.

Bei den alternativen Versicherungsmodellen entfällt die freie Arztwahl. Die Krankenkassen wählen ihre Leistungserbringer (Ärzte) selber aus und können damit Kosten reduzieren. Als versicherte Person profitieren Sie von tieferen Prämien. Mit den folgenden drei Versicherungsmodellen können Sie, je nach Kasse und Versicherungsmodell, Wohnort und Alter, 5% bis 25% Prämien in der Grundversicherung sparen.

Beim HMO-Modell (Health Maintenance Organisation) betreibt die Krankenkasse eigene Gesundheitszentren, in denen ihre HMO-Ärzte praktizieren.

Mit dem HMO-Modell verzichten Sie auf eine freie Arztwahl, im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren Arzt oder Ihre Ärztin im HMO-Zentrum aufsuchen. Diese/r weist Sie, falls aus medizinischer Sicht notwendig, an den Spezialisten weiter oder entscheidet über einen Spitalaufenthalt. Von dieser Regelung ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt oder kinderärztliche Leistungen.

Ist in einem Notfall Ihr HMO-Arzt oder Ihre HMO-Ärztin nicht erreichbar, Sie weilen im Ausland oder sind nicht am Wohn- oder Arbeitsort, so wenden Sie sich an den nächsten erreichbaren Notfallarzt. Sie sind verpflichtet, so bald als möglich Ihren HMO-Arzt oder Ihre HMO-Ärztin zu kontaktieren.

Beim Hausarzt-Modell bildet die Krankenkasse ein durch sie bestimmtes Hausarzt-Netzwerk oder einen Zusammenschluss von frei praktizierender Ärzte und Ärztinnen, die mit ihr einen Vertrag abgeschlossen haben.

Mit dem Hausarzt-Modell verzichten Sie auf eine freie Arztwahl, im Krankheitsfall müssen Sie immer zuerst Ihren persönlichen Hausarzt oder Ihre persönliche Hausärztin aufsuchen. Diese/r weist Sie, falls aus medizinischer Sicht notwendig, an den Spezialisten weiter oder entscheidet über einen Spitalaufenthalt. Von dieser Regel ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen, Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt oder kinderärztliche Leistungen.

Ist in einem Notfall Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin nicht erreichbar, Sie weilen im Ausland oder sind nicht am Wohn- oder Arbeitsort, so wenden Sie sich an den nächsten erreichbaren Notfallarzt. Sie sind verpflichtet, so bald als möglich Ihren Hausarzt/ ihre Hausärztin zu kontaktieren. Nachbehandlungen eines Notfalls müssen über ihn/sie koordiniert werden.

Beim Modell Telmed führt die Krankenkasse eine eigene telefonische Beratungsstelle, die in der Regel rund um die Uhr erreichbar ist. Medizinische Fachpersonen erteilen medizinische Auskünfte, beraten und geben Empfehlungen ab. Damit kann der Besuch beim Arzt eingespart werden, was Zeit und Geld spart, nicht aber eine Behandlung ersetzt.

Mit dem Modell Telmed sind Sie verpflichtet, bei jedem Gesundheitsproblem und bevor Sie einen Arzt aufsuchen, zuerst telefonisch die Beratungsstelle zu kontaktieren. Diese medizinische Fachperson weist Sie, falls aus medizinischer Sicht nötig, an den behandelnden Arzt oder Spezialisten weiter. Von dieser Regel ausgenommen sind gynäkologische Vorsorgeuntersuchungen oder Kontrolluntersuchungen beim Augenarzt.

In einem Notfall entfällt die Pflicht der vorgängigen telefonischen Kontaktaufnahme.

Vergleiche der Prämien

Eine Übersicht samt Kosten- und Leistungsvergleich finden Sie über folgende Institutionen externe Seitecomparis, externe Seitepriminfo oder externe Seitevzonline.

externe SeiteVerzeichnis der zugelassenen Krankenversicherer in der Schweiz

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