Doppelbesteuerung

Doppelbesteuerung bedeutet, dass zwei Länder gleichzeitig für dieselbe Sache Steuern erheben. In diesem Fall erzielt eine Person in einem Staat ein Einkommen, das sie sowohl im Erwerbsstaat als auch in ihrer Heimat besteuern muss. Um dies zu verhindern, hat die Schweiz mit über 100 Staaten – darunter alle EU- und EFTA-Länder – ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen. Diese Abkommen verhindern die doppelte Besteuerung von Einkommen, Vermögen oder Erbschaften und sehen teilweise auch eine Reduktion der Verrechnungssteuer vor.

Vollständige externe SeiteListe der Schweizer Doppelbesteuerungsabkommen

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