Erneuerung Aufenthaltsbewilligung

Als Mitarbeiter oder Mitarbeiterin ausländischer Herkunft brauchen Sie eine Aufenthaltsbewilligung, die jeweils vor Ablauf erneuert werden muss. Dazu erhalten Sie vom Personenmeldeamt Ihres Wohnorts oder von Ihrer Wohnsitzgemeinde das Formular «Verfallsanzeige». Das Vorgehen ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit:

Für Angehörige von EU-27- und EFTA-Staaten

Für die Erneuerung Ihres Aufenthaltes müssen Sie sich persönlich beim Personenmeldeamt Ihres Wohnorts in der Stadt Zürich oder bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohnsitzgemeinde melden. Sie benötigen einen gültigen Arbeitsvertrag.

Für Angehörige anderer Staaten

Für Angehörige von Nicht-EU-27- und Nicht-EFTA-Staaten ist der Ablauf für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung wie folgt geregelt: Sie erhalten vom Personenmeldeamt Ihres Wohnorts oder von Ihrer Wohnsitzgemeinde das Formular «Verfallsanzeige». Sie benötigen eine Bestätigung vom Arbeitgeber. Die HR Administration wird Ihnen diese gerne ausstellen. Senden Sie uns das Formular per Post zu (ETH Zürich, HR Administration, Binzmühlestrasse 130, 8092 Zürich). Sollte dies nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte einen persönlichen Termin mit Ihrer/Ihrem Personalsachbearbeiter/in.  

Bitte beachten Sie: Eine Erneuerung des Aufenthaltes kann nur ausgestellt werden, wenn der Arbeitsvertrag mit der ETH noch gültig ist oder entsprechend verlängert wurde.

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