Arbeitszeiten

Die Arbeitszeit beträgt für vollbeschäftigte Mitarbeitende 41 Stunden pro Woche. Für Teilzeitbeschäftigte richtet sie sich nach dem vereinbarten Beschäftigungsgrad.

Flexible Anstellungsformen werden an der ETH Zürich unterstützt, sofern es die betrieblichen Voraussetzungen erlauben.

Alle Mitarbeitenden der ETH Zürich haben Anspruch auf mindestens fünf Wochen Ferien pro Jahr. Ab dem 50sten Altersjahr besteht ein Ferienanspruch von sechs Wochen pro Jahr.

In der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr sind an der ETH Zürich Betriebsferien. Die freien Tage werden während des Jahres vorgeholt oder dem Feriensaldo belastet.

In besonderen Fällen, wie z.B. Heirat, Wohnungswechsel oder für Krankenpflege, werden bezahlte Urlaubstage gewährt.

Es ist grundsätzlich möglich, unbezahlten Urlaub zu beziehen. Gesuche für unbezahlten Urlaub werden bewilligt, wenn es die betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten zulassen.

Bei der Geburt eines Kindes hat die Mitarbeiterin unabhängig von der Anstellungsdauer Anspruch auf vier Monate Urlaub. Sie kann frühestens einen Monat vor dem errechneten Geburtstermin Urlaub beziehen. Die Hälfte des Mutterschaftsurlaubs kann nach Absprache in Form einer Reduktion des Beschäftigungsgrades bezogen werden.

Arbeiten beide Elternteile an der ETH Zürich, können sie die vier Monate Urlaub auch untereinander aufteilen, wobei der Vater maximal zwei Monate beziehen darf.

Eltern, die ein Kind unter sechs Jahren adoptieren, erhalten zwei Monate Mutter- bzw. Vaterschaftsurlaub.

Bei Geburt eines eigenen Kindes gewährt der ETH-Bereich dem Vater 10 Tage bezahlten Ur­laub.

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