Anstellung und Lohn

Die ETH Zürich bietet ihren Mitarbeitenden spannende Arbeitsinhalte und eine hervorragende Infrastruktur. Umgekehrt erwartet sie von ihren Mitarbeitenden Höchstleistungen.

Die Anstellungsbedingungen richten sich nach dem Bundespersonalgesetz und der Personalverordnung des ETH-Bereichs. Der Lohn bemisst sich nach Funktion, Erfahrung und Leistung.

Wissenschaftliche Mitarbeitende auf den ersten beiden Stufen der Laufbahn erhalten einen festgelegten Anfangslohn, der in zwölf Monatsraten ausbezahlt wird. Die jährliche Lohnerhöhung erfolgt auf jeder der beiden Stufen während drei Jahren in vorgegebenen Schritten. Ab dem vierten Jahr wird keine Lohnerhöhung mehr ausgerichtet.

Wissenschaftliche Mitarbeitende sind befristet angestellt. Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das wissenschaftliche Personal.

Doktorierende und Postdoktorierende aus dem Ausland finden weitere Informationen zum Thema Anstellung und Lohnansätze im Welcome Center.geschützte Seite

Oberassistierende sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Leistungsbandes und wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten mit dem Ziel statt, aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr zu definieren. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Oberassistierende sind befristet angestellt. Die maximale Anstellungsdauer beträgt sechs Jahre.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das wissenschaftliche Personal.

Leitende wissenschaftliche Mitarbeitende und Senior Scientists sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Leistungsbandes und wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten mit dem Ziel statt, aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr zu definieren. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Leitende wissenschaftliche Mitarbeitende und Senior Scientists sind unbefristet angestellt.

Weitere Informationen finden Sie in der externe SeiteVerordnung über das Wissenschaftliche Personal.

Mitarbeitende in Supportfunktionen sind einer Funktionsstufe zugeordnet. Ihr Lohn bewegt sich innerhalb des entsprechenden Leistungsbandes und wird in dreizehn monatlichen Teilen ausbezahlt. Jährlich findet ein Beurteilungsgespräch zwischen Mitarbeitenden und Vorgesetzten mit dem Ziel statt, aufgrund der Standortbestimmung neue, wirkungsvolle Ziele für das Folgejahr zu definieren. Gleichzeitig werden Massnahmen festgehalten, um die Fachkenntnisse zu vertiefen und die Motivation beizubehalten.

Mitarbeitende in Supportfunktionen sind grundsätzlich unbefristet angestellt.

Die Anstellungsart für Projektmitarbeitende richtet sich nach den Aufgaben, der Zeitdauer und dem Mittelgeber. Neben der Funktionseinstufung im Lohnband (Auszahlung in 13 Monatsraten) kann ein sogenannter Pauschallohn festgelegt werden. Ein Pauschallohn wird in zwölf Monatsraten ausgerichtet.

Projektmitarbeitende sind befristet angestellt. Die maximale Anstellungsdauer beträgt für wissenschaftliche Mitarbeitende neun Jahre, für Mitarbeitende in Supportfunktionen fünf Jahre.

Wissenschaftliche Projektmitarbeitende finden weitere Informationen in der externe SeiteVerordnung über das wissenschaftliche Personal.

Während des Studiums kann eine Tätigkeit als Hilfsassistenz übernommen werden. Diese ist jeweils mit einer Anstellung im Stundenlohn verbunden. Dieser versteht sich inkl. Ferienanteil. Die Schulleitung legt jährlich die Ansätze für Hilfsassistierende fest.

Familienzulage

Mitarbeitende der ETH Zürich, die für minderjährige Kinder oder Kinder in Ausbildung sorgen, erhalten eine Familienzulage gemäss den rechtlichen Grundlagen.

Rechtlicher Hinweis Bitte beachten Sie: Die Angaben auf dieser Seite dienen Informationszwecken und sind ohne Gewähr. Die zugrundeliegenden Regelungen können sich seit der letzten Prüfung dieser Angaben verändert haben. Für rechtsverbindliche Informationen konsultieren Sie bitte das Vizepräsidium für Personalentwicklung und Leadership der ETH Zürich.

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