Diplomantrag sowie Antrag zum Abschluss des Doktoratsstudiums stellen
Der Diplomantrag bzw. Antrag zum Abschluss des Doktoratsstudiums kann eingereicht werden.
Der Antrag besteht aus:
1. Leistungen im Schlusszeugnis bzw. Zeugnis (Doktorat)
Im Schlusszeugnis bzw. Zeugnis sind die bestandenen Leistungen aufgeführt, welche den Kategorien im Studienreglement entsprechen.
2. Leistungen auf Beiblatt
Sofern ein Beiblatt existiert, ist dieses Bestandteil des Zeugnisses.
Auf dem Beiblatt werden zusätzlich erworbene Kreditpunkte aufgeführt:
- Bestandene Leistungskontrollen, die keiner Kategorie im Studienreglement zugewiesen sind («Leistungen ohne Kategorie»).
- Nicht bestandene Leistungskontrollen oder Abbrüche, die nicht repetiert wurden.
- Bestandene Leistungskontrollen aus Auflagen.
Studienleistungen auf dem Beiblatt zählen nicht zum Notendurchschnitt. Sie können eventuell an einen anderen Studienabschluss der ETH angerechnet werden.
3. Nirgends aufgeführte Leistungen
Hier sind nicht bestandene Leistungskontrollen aufgeführt.
Je nach Status des Diplomantrags bzw. des Antrags zum Abschluss des Doktoratsstudiums werden unterschiedliche Funktionen und Informationen angezeigt.
Der Antrag kann gestellt werden.
Der Antrag wird wie folgt bearbeitet:
- Im Leistungsüberblick wird geprüft, ob jede Kategorie im Schlusszeugnis bzw. Zeugnis genügend Kreditpunkte aufweist. Allenfalls können Leistungen anderen Kategorien zugeordnet werden.
- Überzählige Kreditpunkte im Schlusszeugnis bzw. Zeugnis können im Leistungsüberblick --> «Kategorie zuordnen» entfernt werden. Leistungen können nur dann aus dem Schlusszeugnis bzw. Zeugnis entfernt werden («auf Beiblatt»), wenn noch genügend Kreditpunkte in der Kategorie des Studienreglements für den Antrag vorhanden sind.
Der Antrag wird über den Button «Einreichen» eingereicht.
Das Stellen des Antrags kann mit Klick auf «Abbrechen» abgebrochen werden.
Hinweis für Doktorierende:
Der Antrag auf «Abschluss des Doktoratsstudiums» muss vor der Anmeldung zur Doktorprüfung gestellt werden.
Nach dem Klick auf den Button «Einreichen» wird darauf hingewiesen, dass die Zuordnung von Kategorien im Leistungsüberblick nach dem Einreichen des Diplomantrags nicht mehr geändert werden kann.
Das Stellen des Antrags kann mit Klick auf «Nein» abgebrochen werden.
Hinweis Exmatrikulation für Bachelorstudierende:
Falls keine anderen aktiven Immatrikulationen existieren, werden Bachelorstudierende darauf hingewiesen, dass sie mit der Verfügung des Schlusszeugnisses exmatrikuliert werden.
Falls sie weiterstudieren wollen, müssen sich Studierende zuerst in den neuen Studiengang einschreiben, bevor sie den Diplomantrag stellen.
Eine Einschreibung in einen konsekutiven Master in myStudies ist nur möglich, wenn alle Bedingungen erfüllt sind. Sind diese Bedingungen nicht erfüllt, zeigt es den Button «Master-Studium» nicht an. In diesen Fällen muss die Kanzlei für die Einschreibung in den neuen Studiengang kontaktiert werden.
Das Stellen des Antrags kann mit Klick auf «Nein» abgebrochen werden.
Der Antrag wurde bereits gestellt und kann nicht mehr bearbeitet werden.
Bei Fragen zur weiteren Bearbeitung kann die Studienadministration des Departements kontaktiert werden.
Die Sprachen werden aufgeführt, in welchen die Abschlussdokumente ausgestellt werden. Für eine Übersetzung in eine andere Sprache kann die Kanzlei kontaktiert werden.
Die Prüfung der allgemeinen Versandadresse nach Stellen des Antrags in eAdressen wird empfohlen.
Der Antrag kann über die Funktion «Drucken» gedruckt werden.
Der Diplomantrag ist abgeschlossen. Studierende ohne weitere Einschreibung in einem anderen Studiengang werden mit der Verfügung des Schlusszeugnisses automatisch exmatrikuliert.
Basierend auf dem Antrag werden erstellt:
- das Schlusszeugnis
- die zertifizierte englische Übersetzung des Schlusszeugnisses
- die Diplomurkunde resp. das Zertifikat in der gewünschten Sprache
- das Diploma Supplement (Erläuterungen zur ETH, zum Studiengang und zu den absolvierten Lerneinheiten)
- das Ranking, sofern das Zeugnis einen Gesamtdurchschnitt vorsieht
Die Abschlussdokumente werden eingeschrieben per Post an die allgemeine Versandadresse zugestellt.
Weitere Informationen zur Exmatrikulation
FAQ Administratives
Die ETH-E-Mail-Adresse und der Zugang zu myStudies bleiben noch ungefähr 6 Monate gültig.
Der Antrag zum Abschluss des Doktoratsstudiums ist abgeschlossen.
Basierend auf dem Antrag werden erstellt:
- das Zeugnis
- die zertifizierte englische Übersetzung des Zeugnisses
- die Doktorurkunde in der gewünschten Sprache
Das Zeugnis wird eingeschrieben per Post an die allgemeine Versandadresse zugestellt.
Die Übergabe bzw. der Versand der Doktorurkunde erfolgt separat zu einem späteren Zeitpunkt und ist an den Termin der Promotionsfeier gekoppelt.
FAQ Doktorat
Die ETH-E-Mail-Adresse und der Zugang zu myStudies bleiben noch ungefähr 6 Monate gültig.
In der Regel werden die Unterlagen nach der Erstellung und Druckfreigabe durch die Studienadminstration der Departemente innert etwa 10 Arbeitstagen verschickt. Unterlagen zu Weiterbildungsprogrammen werden innert zwei bis vier Wochen zugestellt. Im März/April und September/Oktober kann die Bearbeitung wegen grossem Auftragsvolumen etwa eine Arbeitswoche länger dauern als üblich.
Die Unterlagen werden eingeschrieben mit der Schweizerischen Post verschickt. Ein Versand mit einem anderen Kurierdienst (beispielsweise DHL) ist nicht möglich. Die Auslieferung im Ausland erfolgt mit dem Post- oder Kurierdienst, mit welchem die Schweizerische Post zusammenarbeitet.
Die Unterlagen können nicht persönlich abgeholt oder für einen späteren Versand aufbewahrt werden.
Bei längerer Abwesenheit wird empfohlen, die Post zurückzubehalten, nachsenden zu lassen oder jemandem eine Vollmacht zu geben. Informationen zu den Optionen bei der externe SeiteSchweizerischen Postcall_made
Absolventinnen oder Absolventen ohne weitere Einschreibung in einem anderen Studiengang erhalten die Abschlussdokumente an die allgemeine Versandadresse zugesendet. Wenn es sich bei der allgemeinen Versandadresse um eine ausländische Adresse handelt und eine «Ausweich-/Elternadresse» in der Schweiz existiert, werden die Abschlussdokumente an die «Ausweich-/Elternadresse» gesendet. Falls beide Adressen im Ausland sind, werden die Abschlussdokumente an die allgemeine Versandadresse gesendet.