Urlaubsemester

Zwei aufeinanderfolgende Urlaubssemester können ohne weiteres bezogen werden.

Ein weiteres Urlaubssemester muss speziell beantragt und insbesondere bewilligt werden.

Vorgehen

In diesem Fall wird die Seite "Urlaub beantragen" angezeigt. Der eine Begründung mitgeteilt werden. Diese prüft das Gesuch und teilt den Entscheid per E-Mail mit.

Bis zum Entscheid sollte ausser Adressänderungen nichts geändert werden - insbesondere sollte keine Einschreibung erfolgen.

Abhängigkeiten / Konsequenzen

  • ACHTUNG: Die Studienfristen werden durch die Einschreibung in ein Urlaubssemester weder unterbrochen, noch verlängert.
  • Es ist zu prüfen, ob die Studienfristen (maximale Studiendauer etc.) trotz Urlaub noch eingehalten werden können.
  • Ist der Urlaub mit einem Studienwechsel verbunden, ist der Kanzlei eine E-Mail zu schicken.
  • Die Semestergebühr entfällt im Urlaubssemester, ausgenommen obligatorische und ggf. freiwillige Beiträge.
  • Im Urlaubssemester belegte Lerneinheiten werden der Semesterrechnung belastet.
    Die Kosten werden aufgrund der Anzahl belegten Semesterwochenstunden berechnet.
    Im Maximum wird jedoch auch im Urlaubssemester die ordentliche Semestergebühr in Rechnung gestellt.
    Die aktuellen Beträgen finden Sie im Dokument Downloadschulgeld-gebuehren.pdf

 

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