Learning Agreement
Das Learning Agreement ist eine individuelle Lernvereinbarung zwischen Student:in und Tutor:in bzw. Doktorand:in und Leitung Doktorarbeit.
In den für das Studium relevanten Fachbereichen können Student:innen planen, welche Fächer sie absolvieren werden. Die Wahl der Fächer kann von den im Vorlesungsverzeichnis vorgegebenen Studienleistungen abweichen, muss in diesen Fällen jedoch vom Tutor oder von der Tutorin bzw. der Leitung Doktorarbeit oder in gewissen Fällen von der Studienadministration des Departements bewilligt werden.
Das Learning Agreement ist nach den fachspezifischen Kategorien des jeweiligen Studienreglements mit den obligatorischen Fächern strukturiert.
Es wird angegeben, wie das Fach absolviert wird bzw. wurde.
Ja: Im Studiengang
Nein: Nicht in diesem Studiengang
Doktoratsstudium
Ja: im erweiterten Doktoratsstudium
Nein: Ersatzfach wurde vereinbart
Bachelor: im Bachelorstudiengang oder in einem anderen Studiengang der ETH Zürich
Andere Hochschule: an einer anderen Hochschule
Es wird angegeben, ob die Kategoriezuordnung «Nicht regulär» ist. Das heisst, nicht reguläre Fächer gehören nicht zu den im Studienreglement für das Learning Agreement definierten Kategorien bzw. gehören nicht in die gewählte Vertiefung.
Die folgenden Fächer werden immer als «Nicht regulär» gekennzeichnet:
- Mobilitätsfächer, die an einer anderen Hochschule absolviert werden bzw. wurden
- Fächer, welche nicht in diesem Studium vorgesehen sind
Hinweis: Die Einteilung in die Kategorie im Learning Agreement stimmt nicht mit den Angaben im Vorlesungsverzeichnis überein.
Mit Klick auf den Button «Bearbeiten» kann das Learning Agreement bearbeitet werden.
Mit Klick auf den Button «Löschen» kann das Learning Agreement gelöscht werden. Löschen ist nur möglich, wenn das Learning Agreement noch nicht eingereicht wurde.
Falls ein bereits eingereichtes Learning Agreement gelöscht werden soll, muss die Studienadministration des Departements kontaktiert werden. Ein Löschen kann bspw. bei einem Studiengangwechsel oder bei einem Wechsel des Studienreglements nötig sein.
Mit Klick auf den Button «Einreichen» kann das Learning Agreement zur Bewilligung eingereicht werden.
Die Tutorin oder der Tutor bzw. Leitung der Doktorarbeit (in einigen Fällen stellvertretend die Studienadministration des Departements) erhält mit dem Einreichen eine E-Mail mit dem Auftrag, das Learning Agreement zu bewilligen.
Das Learning Agreement muss vor dem Einreichen mit der Tutorin oder dem Tutor bzw. der Leitung Doktorarbeit besprochen worden sein.
Vollständiges Learning Agreement
Wenn im Studienreglement festgelegt ist, dass ein vollständiges Learning Agreement eingereicht werden muss, müssen in jeder Kategorie genügend Kreditpunkte geplant sein. Das Learning Agreement kann nur vollständig eingereicht werden.
Unvollständiges Learning Agreement
Falls die Vollständigkeit eines Learning Agreements für das Einreichen nicht verpflichtend ist, kann das Learning Agreement auch unvollständig eingereicht werden. In diesem Fall muss das Learning Agreement spätestens beim Stelllen des Diplomantrages bzw. beim Stellen des Antrags zum Abschluss des Doktoratsstudiums vollständig und bewilligt sein.
Learning Agreement im Status Bewilligt
So lange das Learning Agreement bewilligt ist, können Studierende dieses wieder bearbeiten und neu zur Bewilligung einreichen. Die Änderungen werden dann in der Spalte Änderungen und in der Tabelle Gelöschte Lerneinheiten angezeigt.
Learning Agreement im Status Definitiv
Das Learning Agreement kann im Status Definitiv nicht mehr bearbeitet und neu eingereicht werden. Falls Änderung an einem definitivem Learning Agreement nötig sind, muss die Studienadministration des Departements kontaktiert werden.