Funktionen

Stellvertretungen für alle Lerneinheiten in allen Semestern für eine eDoz-​​Funktion.

Durch die Vergabe der Stellvertretung auf Ebene «Funktionen» bekommt die stellvertretende Person die Zugriffsberechtigung auf alle Lerneinheiten des Dozierenden in allen Semestern.

Wenn z. B. einer Person die Berechtigung für die eDoz-​​Funktion «Noten / Resultate» > «Noten» vergeben wird, kann die Stellverterung während der Gültigkeitsperiode stellvertretend für alle Leistungskontrollen in allen Semestern Resultate erfassen und an die Studiensekretariate liefern.

Wenn man die Berechtigung der Stellvertretung auf nur eine Lerneinheit in einem Semester einschränken möchte, muss stattdessen die eDoz-​​Funktion «Stellvertretungen» > «Lerneinheiten» verwendet werden.

Bei der Vergabe von Stellvertretungen sind die Regeln zu beachten.

Wenn eine Stellvertretung auf der Ebene «Funktionen» vergeben werden soll, ist wie folgt vorzugehen:

Vergrösserte Ansicht: Die Maske zeigt die Funktion "Stellvertretungen: Funktionen" mit dem markierten Button "Stellvertretung bearbeiten"

Die dozierende Person klickt im Menü «Stellvertretungen» auf «Funktionen» und dort auf den Button «Stellvertretungen bearbeiten».

Hinzufügen

Vergrösserte Ansicht: Button "Stellvertretung hinzufügen" wird mit einem roten Pfeil gekennzeichnet.

Für die nächsten Schritte muss der Button «Stellvertretung hinzufügen» angeklickt werden.

Personensuche

Vergrösserte Ansicht: Suchfelder für Personensuche mit den Ergebnissen darunter. Die Checkbox kann angewählt werden und mit "Ausgewählte Personen übernehmen" bestätigt werden.

Es sind die Hinweise zur Personensuche zu beachten. Ist die gewünschte Person vorhanden, kann das Häkchen angekreuzt und der Button «Ausgewählte Personen übernehmen» angeklickt werden.

Rechtevergabe

Vergrösserte Ansicht: Übersicht der möglichen Rechte, welche in der Stellvertretung vergeben werden können sowie die Gültigkeit (von - bis)

Pro Person können die gewünschten Rechte vergeben werden. Als Standard bei «Gültig von» wird das heutige Datum gesetzt. Es muss zudem ein «Gültig bis» gesetzt werden. Das «Gültig von» darf nicht in der Vergangenheit liegen. Mit «Speichern» wird die Eingabe bestätigt.

30 Tage vor und 30 Tage nach Ablauf der Gültigkeit einer Stellvertretung (basierend auf «Gültig bis»), wird auf der Seite «Aktuell» sowohl bei der dozierenden Person als auch bei der Stellvertretung ein Hinweis angezeigt.

Mit Pfeil markierte Meldung: Sie haben eine Stellvertretung, die demnächst abläuft oder bereits abgelaufen ist.

Sobald die Stellvertretung abgelaufen ist («Gültig bis» liegt in der Vergangenheit), sieht die Stellvertretung in eDoz die vergebene Funktion nicht mehr.

Falls eine Verlängerung der Stellvertretung gewünscht ist, kann sie in der eDoz-​Funktion «Stellvertretungen» > «Funktionen» verlängert werden. Dort sehen sowohl die Dozierenden als auch die Stellvertretungen 30 Tage lang die bislang vergebenen Rechte der Stellvertretung. Nach Ablauf der 30 Tage wird die Stellvertretung unwiderruflich gelöscht.

Vergrösserte Ansicht: Übersicht der Stellvertretung mit all ihren Rechten. Die Buttons "Entfernen" und "Speichern" sind mit roten Pfeilen markiert.

Die dozierende Person klickt im Menü «Stellvertretungen» auf «Funktionen» und dort auf den Button «Stellvertretungen bearbeiten».

Bei der gewünschten Person, muss der Button «Entfernen» angeklickt werden.

Wichtig: Es muss zusätzlich auf «Speichern» geklickt werden. «Entfernen» entfernt die Stellvertretung aus der Liste, «Speichern» führt die Operation aus.

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