Studienberechtigung

Der Studienberechtigungsausweis ist das Abschlusszeugnis, das zur Aufnahme eines Universitätsstudiums berechtigt.
 

Schweizer Matura:

In der Schweiz wird unterschieden nach dem aktuellen Maturitätsreglement mit Schwerpunktfächern und den früheren Maturitätstypen A bis E.

Bei Maturität mit Schwerpunktfach muss ein Ergänzungsfach eingetragen werden.

Inhaber/-innen einer "Passerelle (Berufsmatur Ergänzungsprüfung)" wählen den entsprechenden Eintrag unter Abschlusszeugnis aus.
 

Ausländische Reifezeugnisse:

Die Zulassungsbedingungen für ein ausländisches Reifezeugnis entnehmen Sie bitte hier.

Das Land des Zeugnisses ist der Ausstellerstaat. Bitte beachten Sie, dass bei Auslandsschulen unbedingt der Ausstellerstaat angegeben werden muss. 
Beispiel: Sie besuchen die "Deutsche Schule Istanbul". Das Land des Reifezeugnisses ist Deutschland. Bei Wohnsitz geben Sie Türkei an. 

Bei Name des Reifezeugnisses muss unbedingt die Bezeichnung des Reifezeugnisses ohne Abkürzungen ausgeschrieben werden. 
Beispiel: Sie schliessen das deutsche Gymnasium ab. Bitte tragen Sie "Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife" ein und nicht Abiturzeugnis. 
 

Gesetzlicher Wohnort bei Erwerb des Studienberechtigungsausweises:

Gemeint ist der Wohnort, an dem Sie behördlich angemeldet und steuerpflichtig waren zum Zeitpunkt, als Sie ihren Studienberechtigungsausweis erwarben. Es ist also Ihr offizieller Wohnsitz. In der Regel ist es der Wohnort der Eltern.

 

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