Beratung & Kontakt
Sie interessieren sich für ein Studium an der ETH oder studieren bereits als Bachelor- oder Masterstudierende und erleben aufgrund Ihrer Behinderung Barrieren im Studium?
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Beratungsthemen
Gesundheitliche dauerhafte Beeinträchtigungen, die beispielsweise relevant sein könnten sind:
- Mobilitätsbehinderungen
- Sehbehinderungen
- Hörbehinderungen
- Sprechbehinderungen (z. B. Stottern)
- chronische körperliche Erkrankungen (z. B. Diabetes, Multiple Sklerose, Darmerkrankungen)
- Teilleistungsstörungen (z. B. AD(H)S, Dyslexie)
- Autismus-Spektrum-Störungen
- andere dauerhafte psychische Beeinträchtigungen oder schwere Erkrankungen
Die Beratung steht Ihnen vor einem Antrag auf Nachteilsausgleich, während Ihres gesamten Studienverlaufs und auch vor einem möglichen Studium an der ETH zur Verfügung.
Bitte beachten Sie:
Da das Studieren mit einer Behinderung oder einer chronischen Krankheit oftmals einer längeren und vorausschauenden Planung bedarf, ist eine frühzeitige Kontaktaufnahme sinnvoll. Ein Gespräch bei der Beratungsstelle ist für die Umsetzung von Unterstützungsmöglichkeiten unerlässlich.
Insbesondere für die Beantragung eines Nachteilsausgleichs muss frühzeitig ein Gespräch vereinbart werden, da die Einreichung des Antrags an zeitliche Fristen gebunden ist. Bitte informieren Sie sich vorgängig über den Prozess des Nachteilsausgleich an der ETH.