Spezialfonds
Erhält die ETH Zürich Zuwendungen aus Schenkung, Vermächtnis oder Erbschaft, so stellt sie sicher, dass die Gelder dem rechtlich festgelegten Zweck entsprechend verwendet werden.
Je nach Umfang und Zweck einer Zuwendung wird dafür ein Spezialfonds errichtet. Zu jedem Spezialfonds erlässt die Schulleitung als zuständiges Organ ein entsprechendes Spezialfondsreglement, welches in der DownloadRechtssammlung der ETH Zürichvertical_align_bottom einsehbar ist.
Im DownloadSpezialfondsverzeichnis (PDF, 108 KB)vertical_align_bottom sind alle Spezialfonds an der ETH Zürich aufgeführt und kurz beschrieben (Gebiet, Zweck, Name, Zuständigkeit). Gesuche für Unterstützungsbeiträge aus Spezialfonds sind an die zuständigen Stellen/Personen laut Spezialfondsverzeichnis vorzunehmen.
Bitte beachten Sie dazu auch die relevanten Artikel im Finanzreglement:
Art. 79 Zuwendungen