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Öffentliche Vorlesung: «Der Umgang des Gesetzgebers mit Risiken in den Bereichen Ernährung, Gesundheit, Umwelt»

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Am Dienstag, 30. Oktober, erläutert Prof. Dr. Bernard Lehmann, Direktor des Bundesamts für Landwirtschaft, anhand einiger Beispiele aus der nachhaltigen Land - und Ernährungswirtschaft die Gratwanderung zwischen sinnvollen und nötigen Vorsichtsmassnahmen und unverhältnismässigen, kostentreibenden Vorschriften im Rahmen des Vorsorgeprinzips.

Konsumentinnen und Konsumenten erwarten, dass der Staat durch seine Gesetzgebung und seine Kontrolltätigkeit Gefahren möglichst verhindert und Risiken minimiert. Und dies zu Recht, zumal die Bundesverfassung den Bund verpflichtet, Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erlassen und dafür zu sorgen, dass solche vermieden werden. Dieses sogenannte Vorsorgeprinzip prägt heute sowohl die Umwelt-, als auch die Gesundheitsgesetzgebung.

Die zentrale – und umstrittene – Frage lautet aber: Wann soll das Vorsorgeprinzip Anwendung finden? Einzelne Grundsätze über die Anwendung dessen wurden formuliert: so sollte z.B. das Ausmass der Unsicherheit wissenschaftlich ermittelt sein und es sollten auch die Risiken und Folgen eines Nicht-Handelns bewertet werden. Die Praxis ist jedoch mit einem sehr grossen Ermessensspielraum konfrontiert, der zu Unsicherheiten und daraus resultierend zu Untätigkeit, verpassten Chancen und hohen Kosten führen kann.

Vortragssprache ist Deutsch.

Öffentliche Vorlesung

Dienstag, 30. Oktober 2012
17:15–18:15 Uhr

ETH Zürich, Zentrum
Gebäude CHN, Raum E 46
Universitätsstrasse 16
8092 Zürich

 

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