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Einreise für Doktorierende

Praktische Fragen

Siehe Handbuch (PDF, 1,1 MB) für ausländische Studierende

Die Personalabteilung kümmert sich um Ihre Einreiseformalitäten, soweit eine Anstellung resp. Arbeitsplatzvereinbarung vorliegt. Achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang mit der Immatrikulation.

Falls Sie Ihr Doktorat ohne eine Anstellung absolvieren werden, beachten Sie bitte die Einreise-Informationen für Studieninteressierte.

Versicherung

Es besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ein Obligatorium zur Krankenversicherung für alle, das heisst auch für ausländische Staatsangehörige. Um eine für die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Krankenkasse zu wählen, empfehlen wir

 

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