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Praktische Fragen
Siehe Handbuch (PDF, 1,1 MB) für ausländische Studierende
Die Personalabteilung kümmert
sich um Ihre Einreiseformalitäten, soweit eine Anstellung resp.
Arbeitsplatzvereinbarung vorliegt. Achten Sie bitte auf eine rechtzeitige Anmeldung zum
Doktorat. Sie erhalten die Aufenthaltsbewilligung nur im Zusammenhang
mit der Immatrikulation.
Falls Sie Ihr Doktorat ohne eine Anstellung absolvieren werden, beachten Sie bitte die Einreise-Informationen für Studieninteressierte.
Es besteht gemäss Krankenversicherungsgesetz (KVG) ein Obligatorium zur Krankenversicherung für alle, das heisst auch für ausländische Staatsangehörige. Um eine für die jeweiligen Bedürfnisse angepasste Krankenkasse zu wählen, empfehlen wir
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