Sprachanforderungen

Die Hauptunterrichtssprache im Bachelor-Studium ist Deutsch.  

Für die Zulassung zum Studium müssen unsere Sprachanforderungen für Deutsch erfüllt sein. Dies kann unter Umständen bedeuten, dass ein Deutsch-​​Sprachzertifikat bis zum Bewerbungsschluss (= 31. März) eingereicht werden muss.  

Bewerbungen mit ungültigem, ungenügendem oder fehlendem Sprachzertifikat werden aus formalen Gründen nach dem 31. März abgelehnt.

Die ETH Zürich bietet keine Deutschkurse oder -sprachzertifikatsprüfungen an. Die Prüfungsvorbereitung sowie die frühzeitige Organisation und fristgerechte Ablegung der Deutsch-Sprachzertifikatsprüfung ist Sache der Bewerbenden.

Anerkannte Sprachzertifikate und mögliche Befreiungs­gründe

Die nachfolgende Auflistung enthält alle anerkannten Deutsch-Sprachzertifikate für die Zulassung zum Bachelor-Studium sowie mögliche Befreiungsgründe. Andere Zertifikate oder solche mit geringeren Noten/Punktzahlen werden nicht akzeptiert:

Gültigkeit der Sprachzertifikate

Die Deutsch-Sprachzertifikate C1 dürfen bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht älter als 2 Jahre sein. 

Das Goethe-​​Zertifikat C2 darf bei Beginn der Bewerbungsperiode nicht älter als 5 Jahre sein.

Es wird kein Deutsch-Sprachzertifikat verlangt, sofern Bewerberinnen und Bewerber eines der folgenden Kriterien vollständig erfüllen:

  • Muttersprache Deutsch: Unter Muttersprache verstehen wir die Sprache, die Sie in der Kindheit ungesteuert (ohne formellen Unterricht) als Hauptsprache erworben haben. Darüber hinaus ist es die Sprache, die Sie gegenwärtig ohne Anstrengung und mit höchster Kompetenz (C2 und höher gemäss externe SeiteEuropäischem Referenzrahmen) beim Schreiben, Sprechen und Verstehen von schriftlichen und mündlichen Äusserungen verwenden. Bilingual sind Sie in unserem Verständnis dann, wenn für eine zweite Sprache die gleichen oben genannten Kriterien, wie für die Muttersprache, erfüllt sind.
  • Deutsches Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, sofern sich der Standort der Schule in Deutschland oder in der deutschsprachigen Schweiz befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprüfungen in Deutsch zum Erwerb eines deutschen Abiturs im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • Österreichisches Reifeprüfungszeugnis, sofern sich der Standort der Schule in Österreich oder in Liechtenstein befindet. Bescheinigungen der Schule und im Reifezeugnis über Deutschkenntnisse - auch auf Niveau C2 - sowie Ergänzungsprü­fungen in Deutsch zum Erwerb eines österreichischen Reifezeugnisses im Ausland ersetzen nicht das Einreichen eines Sprachzertifikats.
  • Luxemburgisches Certificat de fin d'études secondaires.
  • Diplom über die bestandene staatliche Abschlussprüfung an der Oberschule deutschsprachiger Schulen in Südtirol.
  • Abschlusszeugnis der Oberstufe des Sekundarunterrichts der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgien.
  • Ein mindestens dreijähriges Vollzeit- und Präsenzstudium mit Bachelor-Abschluss in deutscher Sprache an einer Hochschule in Deutschland, Österreich, Liechtenstein oder der Schweiz.

 

Wann genau ist das Sprachzertifikat einzureichen?

Das Deutsch-Sprachzertifikat muss bis spätestens 31. März (=Bewerbungsschluss) in eApply hochgeladen werden .  

Falls das Sprachzertifikat zum Bewerbungszeitpunkt noch nicht vorliegt, stellen Sie bitte sicher, dass Sie dieses bis spätestens 31. März in eApply hochladen.  

Die genannte Einreichfrist für das Deutsch-Sprachzertifikat ist fix und nicht verhandelbar.  

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