Stellungnahme zu laufenden Berichterstattungen

Die ETH Zürich nimmt Stellung zu den in den vergangenen Tagen im Online-Magazin Republik erschienenen Artikeln.

Das Online-Magazin Republik hat diese Woche ausgedehnt über die ETH Zürich berichtet (vgl. Teil externe Seite1 / externe Seite2 / externe Seite3 / externe SeiteInterview). Diese Berichterstattung ist voller einseitiger Anschuldigungen und Unterstellungen. Die massiven Angriffe auf die ETH Zürich und auf einzelne ETH-Angehörige befremden uns. Das Interview der Professorin beinhaltet schwerwiegende, jedoch unbelegte Vorwürfe in Bezug auf Führungsmängel, Sexismus und Korruption.

Die ETH Zürich hat am 14. März im Rahmen einer Medienkonferenz bereits mitgeteilt, dass sie die Lehren aus der Vergangenheit zieht und zusammen mit allen ETH-Angehörigen die eigenen Prozesse optimiert und die Führungskultur weiter verbessert. Ein Interview, wie es am Freitagmorgen erschienen ist, hilft der ETH auf diesem Weg in keiner Art und Weise.

Die ETH kann zu den in den Artikeln geäusserten Vorwürfen wegen des laufenden Verfahrens nicht detailliert Auskunft geben. Es ist aber wichtig, grundlegende Falschaussagen richtigzustellen:

  • Die Unterstellung, die ETH habe die Vorwürfe im Falle der Astronomie-Professorin nie mit der gebotenen Sorgfalt untersucht, ist falsch. Die Administrativuntersuchung wurde nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geführt. Der externe, unabhängige Untersuchungsführer hat sich dabei an die Vorgaben des Verwaltungsverfahrensrechts gehalten und wurde in keiner Weise von der ETH oder ihren Angehörigen beeinflusst.
  • Der Vorwurf der Professorin, sie sei nicht angehört worden, stimmt nicht. Sie wurde im Frühjahr 2017 in mehreren Gesprächen mit den Vorwürfen aus den Testimonials konfrontiert. Sie konnte auch während der Administrativuntersuchung ihre Sicht der Dinge ausführlich darlegen. Sie wurde mit den Aussagen der Befragten konfrontiert und erhielt im Nachgang deren Gesprächsprotokolle. Zudem nahm sie zum Entwurf des Untersuchungsberichtes ausführlich Stellung. Auch bei der Überprüfung der Angemessenheit der Entlassung konnte sie vor der Professorenkommission ihren Standpunkt darlegen.
  • Aufgrund der 36 geführten Befragungen und der Sichtung der von allen Parteien eingebrachten Unterlagen ist die Administrativuntersuchung zum Schluss gekommen, dass seitens der Professorin ein schwerwiegendes pflichtwidriges Verhalten über einen längeren Zeitraum hinweg vorliegt. Der Untersuchungsführer empfahl daher die Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
  • Weder im Bericht der Administrativuntersuchung noch in der Empfehlung der Entlassungskommission fanden sich Hinweise darauf, die die von der Astronomie-Professorin erhobenen Vorwürfe einer gezielten Kampagne gegen sie stützen konnten.

Da das Verfahren juristisch noch nicht abgeschlossen ist, konnte und kann die ETH Zürich gegenüber Medien zu Details der Untersuchung keine Stellung nehmen. Die ETH Zürich wird aber den gesamten Untersuchungsbericht nach Abschluss des Entlassungsverfahrens publizieren.

JavaScript wurde auf Ihrem Browser deaktiviert